Ist die Vergütung bei gestörtem Bauablauf möglich?

Antwort

Ja, bei einem gestörten Bauablauf kann eine Vergütung für die zusätzlichen Kosten und den Mehraufwand verlangt werden. In der Regel wird dies im Rahmen des Bauvertrags und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Wenn Verzögerungen oder Störungen durch den Auftraggeber oder andere Umstände verursacht werden, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen, hat dieser Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die dadurch entstehenden Mehrkosten. Es ist wichtig, die genauen Vertragsbedingungen sowie die relevanten gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

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