Darf man vom Auftragnehmer zur Nachtragsprüfung eine Rechnung verlangen?

Antwort

Ja, der Auftragnehmer hat das Recht, eine Rechnung zur Nachtragsprüfung zu stellen. In der Regel muss der Auftragnehmer jedoch nachweisen, dass die zusätzlichen Leistungen oder Änderungen im Projekt tatsächlich erbracht wurden und dass diese im Vertrag oder in den Vertragsbedingungen vorgesehen sind. Es ist wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, um sicherzustellen, dass die Nachtragsprüfung korrekt durchgeführt wird.

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