Ja, der Auftragnehmer hat das Recht, eine Rechnung zur Nachtragsprüfung zu stellen. In der Regel muss der Auftragnehmer jedoch nachweisen, dass die zusätzlichen Leistungen oder Änderung... [mehr]
Ja, der Auftragnehmer hat das Recht, eine Rechnung zur Nachtragsprüfung zu stellen. In der Regel muss der Auftragnehmer jedoch nachweisen, dass die zusätzlichen Leistungen oder Änderung... [mehr]
In einem solchen Fall ist es wichtig, den Bauherren klar und professionell über die Situation zu informieren. Hier ist ein Vorschlag für eine Mitteilung: --- Betreff: Information über... [mehr]