Ob ein Feuerwehrhaus als Garage im Sinne des Baurechts gilt, hängt von den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und Definitionen in dem jeweiligen Bundesland oder der Gemeinde ab. In vielen Fällen wird ein Feuerwehrhaus als ein Gebäude betrachtet, das speziellen Anforderungen für den Brandschutz und die Unterbringung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten dient. Garagen hingegen sind in der Regel für die private Nutzung von Fahrzeugen konzipiert. Es ist ratsam, die lokalen Bauvorschriften oder das zuständige Bauamt zu konsultieren, um eine präzise rechtliche Einschätzung zu erhalten.