Ja, bei der Abrechnung von Dacharbeiten nach dem MABVMerkblatt über die Abrechnung von Bauleistungen) sollte die Dachterrasse in der Regel mit berücksichtigt werden. Die Dachterrasse kann als Teil der Dachfläche angesehen werden, und die entsprechenden Arbeiten, die dort durchgeführt werden, sollten in die Abrechnung einfließen. Es ist wichtig, die spezifischen Leistungen und Materialien, die für die Dachterrasse verwendet werden, genau zu dokumentieren und abzurechnen.