Die DIN 946-4:2008 existiert nicht. Vermutlich meinst du die **DIN 1946-4:2008**, die sich mit der Raumlufttechnik in Krankenhäusern beschäftigt. **Raumklasse 1** nach **DIN 1946-4:2008** b... [mehr]
Die Begründung für geringere Anforderungen an Belüftungsflächen bei einer Raumhöhe unter 2,30 m kann auf mehreren Aspekten basieren: 1. **Luftzirkulation**: In niedrigeren Räumen ist die Luftzirkulation oft effektiver, da die Luft nicht so hoch steigen muss, um sich zu verteilen. Dies kann die Notwendigkeit für größere Belüftungsflächen verringern. 2. **Raumvolumen**: Bei einer geringeren Raumhöhe ist das Gesamtvolumen des Raumes kleiner, was bedeutet, dass weniger Luft bewegt werden muss, um eine angemessene Belüftung zu gewährleisten. 3. **Nutzerkomfort**: In niedrigeren Räumen kann die gefühlte Luftqualität auch bei geringeren Belüftungsflächen ausreichend sein, da die Nutzer näher an der Luftquelle sind und somit eine bessere Luftwahrnehmung haben. 4. **Normen und Richtlinien**: Es gibt möglicherweise spezifische Bauvorschriften oder Normen, die für Räume mit einer bestimmten Höhe abweichende Anforderungen an die Belüftung vorsehen. Diese sollten in der Argumentation berücksichtigt werden. 5. **Energieeffizienz**: Geringere Belüftungsflächen können auch zu einer besseren Energieeffizienz führen, da weniger Heiz- oder Kühlenergie benötigt wird, um den Raum auf einem angenehmen Temperaturniveau zu halten. Diese Punkte können helfen, die Argumentation für reduzierte Anforderungen an Belüftungsflächen in Räumen mit einer Höhe unter 2,30 m zu untermauern.
Die DIN 946-4:2008 existiert nicht. Vermutlich meinst du die **DIN 1946-4:2008**, die sich mit der Raumlufttechnik in Krankenhäusern beschäftigt. **Raumklasse 1** nach **DIN 1946-4:2008** b... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine vorgesetzte OSB-Wand mit einem Abstand von etwa 2 cm zur Garagenmauer und offenen Bereichen oben und unten kann zur Belüftung beitragen. Diese Ko... [mehr]