Ein Kurzzeitkennzeichen kannst du bei jeder Kfz-Versicherung in Deutschland versichern. Viele Versicherungen bieten dafür eine sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)... [mehr]
Ja, beim Verkauf eines Autos in Deutschland musst du sowohl die Versicherung als auch die Zulassungsstelle informieren. **Versicherung:** Du bist verpflichtet, deiner Kfz-Versicherung den Verkauf des Fahrzeugs unverzüglich zu melden. In der Regel übernimmt das aber auch die Zulassungsstelle, sobald das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wird. Trotzdem empfiehlt es sich, die Versicherung selbst zu informieren, damit der Vertrag beendet wird und du keine weiteren Beiträge zahlst. **Zulassungsstelle:** Der Verkauf muss der Zulassungsstelle gemeldet werden. Das geschieht entweder durch die Abmeldung (Stilllegung) des Fahrzeugs vor dem Verkauf oder durch die Ummeldung auf den neuen Besitzer. Oft übernimmt der Käufer die Ummeldung, aber du solltest dir immer eine Kopie des Kaufvertrags und ggf. eine Abmeldebestätigung geben lassen. **Wichtig:** Im Kaufvertrag sollte festgehalten werden, wann und an wen das Fahrzeug übergeben wurde. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite, falls nach dem Verkauf noch Forderungen (z.B. Bußgelder) entstehen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/kauf-verkauf/auto-verkaufen/auto-verkauf-melden/).
Ein Kurzzeitkennzeichen kannst du bei jeder Kfz-Versicherung in Deutschland versichern. Viele Versicherungen bieten dafür eine sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)... [mehr]