Muss man bei einer Ausschreibung auch Produkte berücksichtigen, die es nur bei einem Lieferanten gibt?

Antwort

In der Regel sollte eine Ausschreibung so gestaltet sein, dass sie den Wettbewerb för und möglichst viele Anbieter anspricht. Wenn bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nur von einem Lieferanten angeboten werden, kann dies die Ausschreibung einschränken und möglicherweise gegen Vergaberechtsvorschriften verstoßen. Es ist ratsam, in der Ausschreibung allgemeine Anforderungen zu formulieren und spezifische Merkmale nur dann aufzunehmen, wenn sie unbedingt notwendig sind. So bleibt die Möglichkeit für andere Anbieter, alternative Lösungen anzubieten, erhalten.

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