Ja, das ist korrekt. Im Rahmen von Ausschreibungen und Angeboten ist es für Bieter wichtig, sich vor der Abgabe ihres Angebots umfassend über die örtlichen Gegebenheiten und alle releva... [mehr]
Die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers aus Sicht des Bieters können in mehreren Punkten zusammengefasst werden: 1. **Bereitstellung von Informationen**: Der Auftraggeber sollte alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Angebotserstellung notwendig sind. Dazu gehören technische Spezifikationen, Projektziele und Zeitpläne. 2. **Zugänglichkeit**: Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Bieter Zugang zu den erforderlichen Ressourcen hat, wie z.B. Räumlichkeiten, Anlagen oder Daten, die für die Durchführung des Projekts notwendig sind. 3. **Klärung von Fragen**: Der Auftraggeber sollte bereit sein, Fragen des Bieters zeitnah zu beantworten, um Unklarheiten zu beseitigen und eine präzise Angebotserstellung zu ermöglichen. 4. **Koordination von Terminen**: Der Auftraggeber sollte Termine für Besprechungen, Präsentationen oder Besichtigungen festlegen und einhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. 5. **Ressourcenzuweisung**: Der Auftraggeber sollte sicherstellen, dass die notwendigen internen Ressourcen (z.B. Personal, Technik) zur Verfügung stehen, um die Zusammenarbeit zu unterstützen. 6. **Feedback und Genehmigungen**: Der Auftraggeber sollte zeitnah Feedback zu den eingereichten Angeboten geben und erforderliche Genehmigungen erteilen, um Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden. Diese Mitwirkungshandlungen sind entscheidend, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bieter und Auftraggeber zu gewährleisten und die Projektziele effizient zu erreichen.
Ja, das ist korrekt. Im Rahmen von Ausschreibungen und Angeboten ist es für Bieter wichtig, sich vor der Abgabe ihres Angebots umfassend über die örtlichen Gegebenheiten und alle releva... [mehr]