Die "öffentlich-rechtlichen" Randbedingungen im Sinne der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 2 beziehen sich auf die rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen, die bei der Planung eines Bauvorhabens zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere: 1. **Bauordnungsrecht**: Vorschriften, die die Errichtung und Nutzung von Gebäuden regeln, wie z.B. Abstandsflächen, Höhenbegrenzungen und Nutzungsarten. 2. **Bauplanungsrecht**: Regelungen, die im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan festgelegt sind, einschließlich der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung. 3. **Umweltrecht**: Bestimmungen, die den Schutz von Umwelt und Natur betreffen, wie z.B. das Bundesnaturschutzgesetz oder das Wasserhaushaltsgesetz. 4. **Denkmalschutzrecht**: Vorschriften, die den Schutz von Kulturdenkmälern und historischen Gebäuden regeln. 5. **Öffentliche Auflagen**: Anforderungen, die von Behörden an das Bauvorhaben gestellt werden, wie z.B. Genehmigungen oder Prüfungen. In der Leistungsphase 2, die die Vorplanung umfasst, ist es wichtig, diese öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen zu analysieren und in die Planung zu integrieren, um die Genehmigungsfähigkeit des Projekts sicherzustellen.