Was muss eine Sicherheitsunterweisung für Leitern und Tritte beinhalten?

Antwort

Eine Sicherheitsunterweisung für Leitern und Tritte sollte folgende Punkte beinhalten: 1. **Rechtliche Grundlagen**: - Vorschriften und Normen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DIN-Normen). 2. **Arten von Leitern und Tritten**: - Unterschiede und Einsatzgebiete (z.B. Stehleitern, Anlegeleitern, Tritte). 3. **Prüfung und Wartung**: - Regelmäßige Inspektion auf Schäden und Verschleiß. - Dokumentation der Prüfungen. 4. **Aufstellung und Benutzung**: - Sicherer Standort (fester, ebener Untergrund). - Richtige Aufstellwinkel (bei Anlegeleitern ca. 75 Grad). - Sicherung gegen Wegrutschen (z.B. durch rutschfeste Füße oder Sicherungseinrichtungen). 5. **Sicherheitsregeln**: - Maximal zulässige Belastung beachten. - Nur für den vorgesehenen Zweck verwenden. - Nicht auf die obersten Sprossen oder Stufen steigen. - Beide Hände frei haben (Werkzeuge in einem Gürtel oder einer Tasche tragen). 6. **Verhalten bei der Benutzung**: - Nicht seitlich hinauslehnen. - Immer mit dem Gesicht zur Leiter steigen. - Keine Leitern bei starkem Wind oder auf rutschigen Oberflächen verwenden. 7. **Schutzausrüstung**: - Geeignete Kleidung und Schuhe tragen. - Bei Bedarf zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Helm, Handschuhe). 8. **Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen**: - Maßnahmen bei Unfällen (z.B. Sturz von der Leiter). - Notrufnummern und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Diese Punkte sollten in einer Sicherheitsunterweisung klar und verständlich vermittelt werden, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

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