Wie oft müssen elektrische Bohrmaschinen in der Werkstatt und auf der Baustelle mindestens geprüft werden?

Antwort

Die Prüffristen für elektrische Betriebsmittel wie Bohrmaschinen richten sich in Deutschland nach der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Die Häufigkeit der Prüfungen hängt vom Einsatzort und den Umgebungsbedingungen ab: **1. Elektrische Bohrmaschine in der Werkstatt:** Hier wird in der Regel eine **Prüfung mindestens alle 12 Monate** empfohlen. Die tatsächliche Frist kann je nach Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung auch kürzer sein, sollte aber 1 Jahr nicht überschreiten, sofern keine besonderen Gefährdungen vorliegen. **2. Elektrische Bohrmaschine auf der Baustelle:** Auf Baustellen gelten verschärfte Bedingungen, da die Geräte dort meist stärker beansprucht werden. Hier ist eine **Prüfung mindestens alle 3 Monate** vorgeschrieben. **Wichtige Hinweise:** - Die Fristen können durch eine Gefährdungsbeurteilung angepasst werden. - Nach Reparaturen oder besonderen Vorkommnissen ist eine sofortige Prüfung erforderlich. - Die Prüfungen müssen von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden. Weitere Informationen findest du bei der [DGUV](https://www.dguv.de/medien/fb-etem/etems/etem_2_2014/etem_2_2014_18.pdf) und in der [DGUV Vorschrift 3](https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschr_regel_regelwerk/vorschriften/dguv_vorschrift_3.pdf).

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