Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Leitungsroller, Bildschirme und Kaffeemaschinen richten sich in Deutschland nach der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV... [mehr]
Die Prüffristen für elektrische Betriebsmittel wie Bohrmaschinen richten sich in Deutschland nach der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Die Häufigkeit der Prüfungen hängt vom Einsatzort und den Umgebungsbedingungen ab: **1. Elektrische Bohrmaschine in der Werkstatt:** Hier wird in der Regel eine **Prüfung mindestens alle 12 Monate** empfohlen. Die tatsächliche Frist kann je nach Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung auch kürzer sein, sollte aber 1 Jahr nicht überschreiten, sofern keine besonderen Gefährdungen vorliegen. **2. Elektrische Bohrmaschine auf der Baustelle:** Auf Baustellen gelten verschärfte Bedingungen, da die Geräte dort meist stärker beansprucht werden. Hier ist eine **Prüfung mindestens alle 3 Monate** vorgeschrieben. **Wichtige Hinweise:** - Die Fristen können durch eine Gefährdungsbeurteilung angepasst werden. - Nach Reparaturen oder besonderen Vorkommnissen ist eine sofortige Prüfung erforderlich. - Die Prüfungen müssen von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden. Weitere Informationen findest du bei der [DGUV](https://www.dguv.de/medien/fb-etem/etems/etem_2_2014/etem_2_2014_18.pdf) und in der [DGUV Vorschrift 3](https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschr_regel_regelwerk/vorschriften/dguv_vorschrift_3.pdf).
Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Leitungsroller, Bildschirme und Kaffeemaschinen richten sich in Deutschland nach der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV... [mehr]