Laut § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B ist die Schlussrechnung grundsätzlich spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu prüfen bzw. die Schlusszahlung fällig. Werden Einwendungen...
Laut § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B ist die Schlussrechnung grundsätzlich spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu prüfen bzw. die Schlusszahlung fällig. Werden Einwendungen...