Wo steht, dass Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erstellt werden müssen?

Antwort

Die Verpflichtung zur betriebsspezifischen Erstellung von Betriebsanweisungen ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften im Arbeitsschutz. In Deutschland ist dies insbesondere in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. 1. **Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)**: Nach § 14 GefStoffV müssen Arbeitgeber für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Betriebsanweisungen erstellen, die auf die spezifischen Bedingungen und Gefahren im Betrieb abgestimmt sind. 2. **Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)**: Auch die BetrSichV fordert in § 12, dass Betriebsanweisungen für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln erstellt werden müssen, die die spezifischen Gegebenheiten und Risiken im Betrieb berücksichtigen. Diese Vorschriften stellen sicher, dass die Betriebsanweisungen die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im jeweiligen Betrieb widerspiegeln und somit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten.

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