Der Ecklohn ist ein Begriff aus der Tarifpolitik und bezeichnet den Lohn, der für eine bestimmte, repräsentative Tätigkeit in einem Tarifvertrag festgelegt wird. Er dient als Referenzpunkt für die Lohnstruktur innerhalb eines Tarifvertrags und hilft, die Löhne für andere Tätigkeiten entsprechend einzuordnen.