Im Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bedeutet "allgemeinverbindlich", dass der Vertrag nicht nur für die Mitglieder der vertragsschließenden Arbeitgeber- und Arbeitn... [mehr]
Bei einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind die Vertragspartner in der Regel: 1. **Arbeitgeberverbände** oder einzelne Arbeitgeber 2. **Arbeitnehmerverbände** (meist Gewerkschaften) Das bedeutet, auf der einen Seite steht eine Organisation, die die Interessen der Arbeitgeber vertritt (z. B. ein Branchenverband oder ein einzelnes Unternehmen), und auf der anderen Seite eine Organisation, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt (z. B. eine Gewerkschaft). Weitere Informationen findest du z. B. bei [travail.swiss](https://www.travail.swiss/travailswiss/de/home/arbeitsrecht/arbeitsvertraege/gesamtarbeitsvertrag.html).
Im Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bedeutet "allgemeinverbindlich", dass der Vertrag nicht nur für die Mitglieder der vertragsschließenden Arbeitgeber- und Arbeitn... [mehr]
Der Hauptunterschied zwischen einem Einzelarbeitsvertrag und einem Gesamtarbeitsvertrag liegt im Geltungsbereich und in der Art der Vereinbarung: - **Einzelarbeitsvertrag**: Das ist ein individueller... [mehr]