Wie heißen die Vertragspartner bei einem Gesamtarbeitsvertrag?

Antwort

Bei einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind die Vertragspartner in der Regel: 1. **Arbeitgeberverbände** oder einzelne Arbeitgeber 2. **Arbeitnehmerverbände** (meist Gewerkschaften) Das bedeutet, auf der einen Seite steht eine Organisation, die die Interessen der Arbeitgeber vertritt (z. B. ein Branchenverband oder ein einzelnes Unternehmen), und auf der anderen Seite eine Organisation, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt (z. B. eine Gewerkschaft). Weitere Informationen findest du z. B. bei [travail.swiss](https://www.travail.swiss/travailswiss/de/home/arbeitsrecht/arbeitsvertraege/gesamtarbeitsvertrag.html).

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