Die Eingruppierungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TvöD Bund) und den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) sind nicht direkt vergleichbar, da sie unterschiedlichen Tarifwerken und Regelungen unterliegen. Beide Systeme haben eigene Kriterien und Stufen für die Eingruppierung von Beschäftigten, die auf verschiedenen Faktoren wie Qualifikation, Berufserfahrung und Tätigkeitsmerkmalen basieren. Während der TvöD Bund für den öffentlichen Dienst des Bundes gilt, regeln die AVR die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in Einrichtungen der Caritas. Die Eingruppierungen und Gehaltsstufen können daher variieren, auch wenn sie ähnliche Tätigkeiten betreffen. Für eine detaillierte Vergleichbarkeit müssten die spezifischen Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierungskriterien beider Tarifwerke im Einzelfall gegenübergestellt werden. Weitere Informationen zu den jeweiligen Tarifwerken findest du hier: - TvöD Bund: [https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tarifvertraege-node.html](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tarifvertraege-node.html) - AVR Caritas: [https://www.caritas.de/fuerprofis/arbeitarbeitgeber/caritas-als-arbeitgeber/arbeitsvertragsrichtlinien](https://www.caritas.de/fuerprofis/arbeitarbeitgeber/caritas-als-arbeitgeber/arbeitsvertragsrichtlinien)