TVÖD-SV steht für "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst". Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, Gehälter und we... [mehr]
Ob Treuegeld, das ein Arbeitgeber beim Eintritt in den Ruhestand zahlt, sozialversicherungspflichtig ist, hängt von den genauen Umständen und der Ausgestaltung der Zahlung ab. **Grundsätzliches:** Treuegeld, das als einmalige Sonderzahlung anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand) gezahlt wird, zählt in der Regel zum Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV. Damit unterliegt es grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), sofern das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung noch besteht. **Wichtige Details:** - Erfolgt die Zahlung **während des bestehenden Arbeitsverhältnisses** (also vor dem offiziellen Ende), ist das Treuegeld sozialversicherungspflichtig. - Erfolgt die Zahlung **erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses**, ist sie in der Regel nicht mehr sozialversicherungspflichtig, da dann kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht. **Steuerliche Behandlung:** Unabhängig von der Sozialversicherungspflicht ist das Treuegeld in der Regel lohnsteuerpflichtig. **Fazit:** Ob das Treuegeld sozialversicherungspflichtig ist, hängt also davon ab, ob das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung noch besteht. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Lohnbüro oder einem Steuerberater. **Quellen und weitere Informationen:** - [Deutsche Rentenversicherung: Einmalzahlungen](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber/Beitragseinzug/Beitragspflicht/Einmalzahlungen/Einmalzahlungen_node.html) - [Sozialgesetzbuch IV § 14 Arbeitsentgelt](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__14.html)
TVÖD-SV steht für "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst". Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, Gehälter und we... [mehr]