Sind Streik und Aussperrung zulässige Mittel der Tarifpartner zur Durchsetzung tarifrechtlicher Forderungen?

Antwort

Streik und Aussperrung sind in vielen Ländern anerkannte Mittel der Tarifpartner, um tarifrechtliche Forderungen durchzusetzen. Diese Maßnahmen sind Teil des Arbeitskampfrechts und dienen dazu, ein Gleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herzustellen. 1. **Streik**: Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung der Arbeitnehmer, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben und bessere Arbeitsbedingungen, Löhne oder andere tarifrechtliche Forderungen durchzusetzen. Streiks sind in vielen Ländern durch das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit geschützt, wie z.B. in Deutschland durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes. 2. **Aussperrung**: Die Aussperrung ist das Gegenstück zum Streik und wird von Arbeitgebern eingesetzt. Dabei werden Arbeitnehmer von der Arbeit ausgeschlossen und erhalten keinen Lohn. Die Aussperrung dient dazu, den Druck auf die Gewerkschaften zu erhöhen und die Kosten eines Streiks für die Arbeitnehmer zu erhöhen. Beide Maßnahmen sind rechtlich geregelt und unterliegen bestimmten Voraussetzungen und Einschränkungen. In Deutschland beispielsweise dürfen Streiks nur von Gewerkschaften organisiert werden und müssen sich auf tarifrechtliche Ziele beziehen. Wilde Streiks, also nicht von Gewerkschaften organisierte Arbeitsniederlegungen, sind in der Regel unzulässig. Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Arbeitskampfrecht](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitskampfrecht/arbeitskampfrecht.html).

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