Kann eine Schwerbehindertenvertretung durch die Mitarbeitenden vom Amt enthoben werden?

Antwort

Ja, eine Schwerbehindertenvertretung kann durch die Mitarbeitenden des Unternehmens abgewählt werden. Die genauen Regelungen dazu sind im Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgelegt. Eine Abwahl kann beispielsweise durch ein Misstrauensvotum erfolgen, wenn eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitenden dies beantragt. Die genauen Voraussetzungen und das Verfahren können je nach Land und spezifischen Regelungen variieren. Es ist ratsam, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und eventuell vorhandene Betriebsvereinbarungen zu konsultieren.

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