Ein Arbeitnehmer kann eine ihm übertragene Pflicht in der Regel nicht einseitig und jederzeit widerrufen. Die Übertragung von Pflichten (z. B. im Arbeitsschutz oder bei bestimmten Verantwort... [mehr]
Ein Arbeitnehmer kann eine Pflichtenübertragung als Elektriker in der Regel nicht einseitig widerrufen. Die Übertragung von Pflichten, insbesondere im Bereich der Elektrotechnik (z. B. als „verantwortliche Elektrofachkraft“), erfolgt meist durch den Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer Zusatzvereinbarung. Damit übernimmt der Arbeitnehmer bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die mit seiner Qualifikation und Position zusammenhängen. Ein Widerruf oder eine Ablehnung dieser Pflichtenübertragung ist grundsätzlich nur möglich, wenn: - die übertragenen Aufgaben nicht den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen entsprechen, - der Arbeitnehmer nicht über die notwendige Qualifikation oder Erfahrung verfügt, - die Übertragung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, - oder wenn sich die Umstände wesentlich geändert haben (z. B. gesundheitliche Gründe). In solchen Fällen sollte der Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und die Gründe darlegen. Ein einseitiger Widerruf ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist jedoch rechtlich nicht vorgesehen. Im Zweifel kann eine rechtliche Beratung, z. B. durch eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, sinnvoll sein. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [BG ETEM](https://www.bgetem.de/) oder im [Arbeitsschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/).
Ein Arbeitnehmer kann eine ihm übertragene Pflicht in der Regel nicht einseitig und jederzeit widerrufen. Die Übertragung von Pflichten (z. B. im Arbeitsschutz oder bei bestimmten Verantwort... [mehr]