Was steht im HPVG über die Personalratswahlen in Stichpunkten?

Antwort

Das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) regelt die Personalratswahlen in mehreren Punkten. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte in Stichpunkten: - **Wahlberechtigung**: Wer wahlberechtigt ist (in der Regel alle Beschäftigten einer Dienststelle). - **Wählbarkeit**: Wer wählbar ist (meist alle wahlberechtigten Beschäftigten, die eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst tätig sind). - **Wahlvorstand**: Bildung eines Wahlvorstands, der die Wahl organisiert und durchführt. - **Wahlverfahren**: Details zum Wahlverfahren, einschließlich der Einreichung von Wahlvorschlägen, Fristen und Wahlmodalitäten. - **Wahltermin**: Festlegung des Wahltermins und der Wahlperiode. - **Stimmabgabe**: Regelungen zur Stimmabgabe, einschließlich Briefwahl. - **Wahlergebnis**: Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses. - **Anfechtung**: Möglichkeiten zur Anfechtung der Wahl und die entsprechenden Fristen. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut der Regelungen empfiehlt es sich, das HPVG direkt zu konsultieren. Eine aktuelle Version des Gesetzes findest du auf der Webseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport: [HPVG](https://innen.hessen.de).

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