Personalräte werden in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des öffentlichen Dienstes gewählt. Dazu gehören unter anderem: 1. **Bundesbehörden**: Ministerien, Bundesämter und andere Einrichtungen des Bundes. 2. **Landesbehörden**: Ministerien, Landesämter und andere Einrichtungen der Bundesländer. 3. **Kommunale Verwaltungen**: Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen und Landratsämter. 4. **Öffentliche Einrichtungen**: Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die vom Staat betrieben werden. 5. **Öffentliche Unternehmen**: Unternehmen, die sich im Besitz des Staates befinden oder von diesem kontrolliert werden, wie z.B. Verkehrsbetriebe oder Versorgungsunternehmen. Die Wahl und die Aufgaben der Personalräte sind in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.