Können Mitarbeitende Neuwahlen der Schwerbehindertenvertretung verlangen?

Antwort

Ja, Mitarbeitende können Neuwahlen der Schwerbehindertenvertretung verlangen. Nach § 177 Abs. 6 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) können Neuwahlen erforderlich werden, wenn die Schwerbehindertenvertretung vorzeitig ihr Amt niederlegt oder aus anderen Gründen nicht mehr im Amt ist. Zudem können Neuwahlen auch dann verlangt werden, wenn mindestens ein Viertel der schwerbehinderten Beschäftigten dies schriftlich beantragt. Weitere Informationen dazu findest du im SGB IX: [SGB IX](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/)

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