Muss der Ersteller einer Arbeitsanweisung notiert werden?

Antwort

Ja, es ist empfehlenswert, den Ersteller einer Arbeitsanweisung zu notieren. Dies fördert die Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit. Im Falle von Fragen oder Unklarheiten kann so schnell der zuständige Ansprechpartner identifiziert werden. Zudem ist es hilfreich für zukünftige Überarbeitungen oder Anpassungen der Anweisung.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Ist das offene Tragen eines Firmenausweises vom Direktionsrecht gedeckt?

Das offene Tragen eines Firmenausweises kann unter das Direktionsrecht (Weisungsrecht) des Arbeitgebers fallen. Das Direktionsrecht (§ 106 Gewerbeordnung, GewO) erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt... [mehr]