Muss der Ersteller einer Arbeitsanweisung notiert werden?

Antwort

Ja, es ist empfehlenswert, den Ersteller einer Arbeitsanweisung zu notieren. Dies fördert die Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit. Im Falle von Fragen oder Unklarheiten kann so schnell der zuständige Ansprechpartner identifiziert werden. Zudem ist es hilfreich für zukünftige Überarbeitungen oder Anpassungen der Anweisung.

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