Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ gibt Empfehlungen zur Mindestfläche pro Mitarbeiter in Büroräumen:... [mehr]
Die ASR A3.6 „Lüftung“ gibt für Arbeitsstätten konkrete Anforderungen an die Lüftung vor. Grundsätzlich muss nach ASR A3.6 ein ausreichender Luftwechsel sichergestellt werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und eine gesundheitlich zuträgliche Raumluftqualität zu gewährleisten. **Konkret gilt laut ASR A3.6:** - Die Zufuhr von Außenluft muss so bemessen sein, dass die CO₂-Konzentration in der Raumluft 1.000 ppm möglichst nicht überschreitet. - Bei mechanischer Lüftung wird ein Mindestaußenluftvolumenstrom von **30 m³ pro Stunde und Person** empfohlen, um diese Anforderung zu erfüllen. **Zusammengefasst:** - **Mindestluftwechselrate:** 30 m³/h pro Person (bei mechanischer Lüftung) - **CO₂-Grenzwert:** 1.000 ppm (als Richtwert) Weitere Vorgaben der ASR (z. B. zu Temperatur, Luftfeuchte, Zugluft) müssen ebenfalls eingehalten werden, aber für den Luftwechsel ist der oben genannte Wert maßgeblich. **Quelle:** [ASR A3.6 Lüftung (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-6.pdf?__blob=publicationFile&v=6)
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