Muss ein Krankenstand am Wochenende dem Arbeitgeber gemeldet werden?

Antwort

Ob du deinem Arbeitgeber einen Krankenstand am Wochenende melden musst, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von deinem Arbeitsvertrag, den betrieblichen Regelungen und dem geltenden Arbeitsrecht deines Landes (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz). **Deutschland:** Grundsätzlich gilt: Die Pflicht zur Krankmeldung besteht, sobald du arbeitsunfähig bist und dadurch deine Arbeitspflicht nicht erfüllen kannst. Fällt dein Krankenstand ausschließlich auf das Wochenende und du hättest an diesen Tagen ohnehin nicht arbeiten müssen, besteht in der Regel keine Meldepflicht für diese Tage. Erst wenn die Arbeitsunfähigkeit in die reguläre Arbeitszeit hineinreicht (z. B. ab Montag), musst du den Arbeitgeber unverzüglich informieren. **Wichtig:** - Arbeitest du auch am Wochenende (z. B. im Schichtdienst, Einzelhandel, Gastronomie), musst du dich selbstverständlich auch für diese Tage krankmelden. - Manche Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen können strengere Meldepflichten vorsehen. Es empfiehlt sich, die internen Regelungen zu prüfen. **Fazit:** Bist du nur am Wochenende krank und hättest ohnehin frei, musst du den Arbeitgeber in der Regel nicht informieren. Beginnt oder dauert die Krankheit jedoch bis in einen Arbeitstag, musst du die Krankmeldung rechtzeitig vor Arbeitsbeginn abgeben. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/krankmeldung).

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