Kann eine dienstliche Ermahnung formlos geschrieben werden?

Antwort

Ja, eine dienstliche Ermahnung kann grundsätzlich formlos, also ohne besondere Formvorschriften, erfolgen. Das bedeutet, sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich ausgesprochen werden. In der Praxis wird jedoch aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit meist die schriftliche Form gewählt. Eine schriftliche Ermahnung sollte klar und nachvollziehbar den beanstandeten Sachverhalt sowie die erwartete Verhaltensänderung enthalten. Wichtig: Eine Ermahnung ist von einer Abmahnung zu unterscheiden. Während eine Abmahnung arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann (z. B. als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung), ist die Ermahnung eher ein Hinweis oder eine Rüge ohne direkte arbeitsrechtliche Folgen. Weitere Informationen findest du z. B. bei [haufe.de](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ermahnung-im-arbeitsrecht_76_484950.html).

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