Werden die Anfahrtstunden zwischen den Kunden für Betreuungskräfte bezahlt?

Antwort

Ob die Anfahrtstunden zwischen den Kunden für eine Betreuungskraft bezahlt werden, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag und den internen Regelungen des Arbeitgebers ab. In vielen Fällen gilt: - **Fahrtzeit von zu Hause zum ersten Kunden und vom letzten Kunden nach Hause**: Diese Zeiten gelten meist als normale Wegezeiten und werden in der Regel nicht bezahlt. - **Fahrtzeit zwischen den Kunden während der Arbeitszeit**: Diese Zeiten werden häufig als Arbeitszeit gewertet und entsprechend vergütet, da sie im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit anfallen. Es ist ratsam, den eigenen Arbeitsvertrag sowie eventuell geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung Klarheit schaffen. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/arbeit-und-finanzen/arbeitsrecht/arbeitszeit-was-gehoert-dazu-und-was-nicht-13213) oder beim [Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)](https://www.dgb.de/).

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