Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.6 "Lüftung" gibt Richtlinien für die Mindestluftmengen in Büros vor. Laut ASR A3.6 sollte die Mindestaußenluftzufuhr pro Person in einem Büro 20 m³/h betragen. Diese Menge kann je nach Art der Tätigkeit und der Anzahl der Personen im Raum variieren. Weitere Informationen findest du in der ASR A3.6, die auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verfügbar ist: [BAuA ASR A3.6](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A3-6.html).