Entfällt die Sperre, wenn ich mich jetzt arbeitslos melde und in 3 Monaten kündige?

Antwort

Wenn du dich jetzt arbeitslos meldest und in drei Monaten kündigst, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. In der Regel wird eine Sperrzeit verhängt, wenn du selbst kündigst, es sei denn, du kannst einen wichtigen Grund für die Kündigung nachweisen. Es ist ratsam, dich vorab bei der Agentur für Arbeit zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um deine individuelle Situation zu klären.

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