Wenn du dich jetzt arbeitslos meldest und in drei Monaten kündigst, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. In der Regel wird eine Sperrzeit verhängt, wenn du selbst kü... [mehr]
Ja, du kannst dich wieder arbeitslos melden nachdem du dich für 4-5 Monate selbständig gemacht hast. Es ist wichtig, dass du die Selbständigkeit offiziell abmeldest und dich bei der Agentur für Arbeit meldest. Dabei solltest du alle relevanten Informationen zu deiner Selbständigkeit und den Gründen für die Rückkehr in ein Beschäftigungsverhältnis bereitstellen. Die Agentur für Arbeit wird dann prüfen, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Wenn du dich jetzt arbeitslos meldest und in drei Monaten kündigst, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. In der Regel wird eine Sperrzeit verhängt, wenn du selbst kü... [mehr]
Wenn du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, musst du dich in der Regel einmal im Monat bei der Agentur für Arbeit melden. Diese Meldung dient dazu, deinen aktuellen Status zu überprüfe... [mehr]