Ist es möglich, den genehmigten Urlaub wegen eines neuen Zustands, wie einem Beschäftigungsverbot, auf das nächste Jahr zu verschieben?

Antwort

Ja, es ist möglich, genehmigten Urlaub aufgrund eines neuen Zustands wie einem Beschäftigungsverbot auf das nächste Jahr zu verschieben. In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) solche Fälle. Wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt, kann der Arbeitnehmer den Urlaub nicht antreten, und der Urlaub verfällt nicht. Stattdessen wird der Urlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen. Es ist ratsam, dies mit dem Arbeitgeber abzusprechen und die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen zu prüfen.

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