Ist ein Unternehmen verpflichtet zu sagen, dass es vermögenswirksame Leistungen zahlt?

Antwort

Ein Unternehmen ist in Deutschland nicht verpflichtet, von sich aus darauf hinzuweisen, dass es vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt. Allerdings haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wenn dies im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Es liegt daher im Interesse des Arbeitnehmers, sich aktiv zu informieren und gegebenenfalls beim Arbeitgeber nachzufragen, ob vermögenswirksame Leistungen angeboten werden.

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