Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Homeoffice-Einführung?

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Der Betriebsrat hat bei der Einführung von Homeoffice verschiedene Rechte, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergeben. Dazu gehören: 1. **Mitbestimmungsrecht**: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, wenn es um die Regelung von Arbeitszeiten Arbeitsplätzen geht. Dies schließt die Einführung von Homeoffice ein. 2. **Informationsrecht**: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über geplante Maßnahmen zur Einführung von Homeoffice rechtzeitig zu informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. 3. **Verhandlung über Betriebsvereinbarungen**: Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung aushandeln, die Regelungen zu Homeoffice, wie z.B. Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, Datenschutz und technische Ausstattung, festlegt. 4. **Schutz der Arbeitnehmerinteressen**: Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und sicherzustellen, dass die Einführung von Homeoffice nicht zu Nachteilen für die Beschäftigten führt. 5. **Gesundheitsschutz**: Der Betriebsrat kann auch darauf hinwirken, dass beim Homeoffice der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gewährleistet ist, z.B. durch ergonomische Arbeitsplätze. Es ist wichtig, dass der Betriebsrat aktiv in den Prozess eingebunden wird, um die Rechte und Interessen der Mitarbeiter zu wahren.

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