Welche Pflichten gibt es beim Bezug von Arbeitslosengeld I?

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Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I hast du bestimmte Pflichten, die du beachten musst: 1. **Eigenverantwortliche Arbeitssuche**: Du musst aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen und dich um eine Arbeitsstelle bemühen. 2. **Meldung bei der Agentur für Arbeit**: Du bist verpflichtet, dich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit zu melden und über deine Fortschritte bei der Jobsuche zu berichten. 3. **Angebote annehmen**: Du musst zumutbare Arbeitsangebote annehmen. Das bedeutet, dass du auch Jobs annehmen musst, die möglicherweise nicht deinem bisherigen Berufsfeld entsprechen, solange sie deinen Fähigkeiten und deiner Qualifikation entsprechen. 4. **Teilnahme an Maßnahmen**: Du bist verpflichtet, an von der Agentur für Arbeit vorgeschlagenen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Qualifizierung teilzunehmen. 5. **Änderungen melden**: Änderungen in deiner persönlichen Situation, wie z.B. eine neue Arbeitsstelle, eine Änderung der Adresse oder gesundheitliche Einschränkungen, musst du umgehend der Agentur für Arbeit melden. 6. **Verfügbarkeit**: Du musst für den Arbeitsmarkt verfügbar sein, was bedeutet, dass du bereit und in der Lage sein musst, eine Arbeit anzunehmen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Kürzungen oder sogar zur Einstellung des Arbeitslosengeldes führen.

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