In Deutschland besteht keine Pflicht zur Bildung von Betriebsräten. Allerdings haben die Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, wenn der Betrieb mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, von denen drei wählbar sind. Die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats muss von den Arbeitnehmern selbst ausgehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Wahl zu unterstützen und darf sie nicht behindern. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.