Gehört die Ortszuschlagszahlung des Ehepartners in meine Personalakte?

Antwort

Ja, Informationen über den Ortszuschlag des Ehepartners können in deine Personalakte aufgenommen werden, insbesondere wenn sie für die Berechnung deines eigenen Gehalts oder anderer finanzieller Leistungen relevant sind. Es ist üblich, dass Arbeitgeber solche Informationen dokumentieren, um sicherzustellen, dass alle Gehaltsbestandteile korrekt berechnet und ausgezahlt werden. Wenn du Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes hast, kannst du dich an deine Personalabteilung wenden, um genauere Informationen zu erhalten.

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