Wieviele Krankheitstage habe ich als Kinderpflegerin im Jahr?

Antwort

In Deutschland gibt es keine spezifische Regelung, die die Anzahl der Krankheitstage für Kinderpflegerinnen oder andere Arbeitnehmer festlegt. Stattdessen richtet sich die Anzahl der Krankheitstage nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Grundsätzlich gilt: - Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall. - Nach diesen sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das in der Regel 70 % des Bruttogehalts beträgt, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Krankheitstage pro Jahr, aber bei häufigen oder langen Krankheitszeiten kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen Maßnahmen ergreifen, wie z.B. ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) oder im Extremfall eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen. Für detaillierte Informationen und individuelle Regelungen sollte der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung konsultiert werden. Weitere Informationen können auch bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeholt werden.

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