Wie viele Krankheitstage mit Arztzeugnis sind in einem Industriebetrieb in der Schweiz üblich?

Antwort

In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte maximale Anzahl von Krankheitstagen mit Arztzeugnis, die ein Arbeitnehmer in einem Industriebetrieb „erleiden“ darf. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und ein ärztliches Zeugnis vorlegt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine bestimmte Zeit, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den kantonalen Regelungen. Wichtige Punkte: - **Lohnfortzahlungspflicht:** Nach Schweizer Obligationenrecht (Art. 324a OR) muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Krankheit den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen. Die Dauer richtet sich nach der sogenannten Berner, Basler oder Zürcher Skala und hängt von der Dienstjahrlänge ab (z.B. im 1. Dienstjahr meist 3 Wochen, danach länger). - **Krankentaggeldversicherung:** Viele Industriebetriebe haben eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die nach einer Wartefrist (z.B. 30 Tage) einen Teil des Lohnes (meist 80%) für bis zu 720 Tage übernimmt. - **Kündigungsschutz:** Während einer Krankheit besteht ein zeitlich begrenzter Kündigungsschutz (Sperrfrist), z.B. im 1. Dienstjahr 30 Tage, im 2.-5. Jahr 90 Tage, danach 180 Tage. Es gibt also keine „Obergrenze“ an Krankheitstagen mit Arztzeugnis, aber nach längerer Krankheit kann das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Sperrfrist gekündigt werden. Die genaue Handhabung kann je nach Betrieb und Arbeitsvertrag variieren. Weitere Informationen: - [Arbeitsrechtliche Informationen zur Krankheit (SECO)](https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsrecht/krankheit.html) - [Krankheit und Lohnfortzahlung (arbeitsrecht.ch)](https://www.arbeitsrecht.ch/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/lohn/lohnfortzahlung/krankheit.html)

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