Wenn du am Montag und Dienstag krank bist, hängt es von den Regelungen deines Arbeitgebers und den gesetzlichen Bestimmungen in deinem Land ab, wann du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigst. In Deutschland beispielsweise gilt: - Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du krank bist. - Eine AU-Bescheinigung ist in der Regel ab dem dritten Krankheitstag erforderlich. Das bedeutet, wenn du am Montag und Dienstag krank bist, musst du spätestens am Mittwoch eine AU vorlegen. Manche Arbeitgeber verlangen jedoch bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU. Es ist also ratsam, die spezifischen Regelungen deines Arbeitgebers zu überprüfen und gegebenenfalls schon am Montag oder Dienstag zum Arzt zu gehen, um sicherzustellen, dass du die AU rechtzeitig erhältst.