Gesetzliche Grundlage für die monatliche Entgeltauszahlung?

Antwort

In Deutschland regelt § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Fälligkeit der Vergütung. Dort heißt es: "Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten." Das bedeutet, dass das monatliche Entgelt nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig wird, sofern im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. In der Praxis wird das Gehalt häufig am Ende des Monats oder zu Beginn des folgenden Monats ausgezahlt.

Kategorie: Arbeit Tags: Entgelt Gesetz Auszahlung
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