Welche Frist gilt bei Änderungen des Schichtplans durch den Arbeitgeber?

Antwort

Die Frist für die Änderung eines Schichtplans kann je nach Tarifvertrag,vereinbarung oder individuellen Arbeitsverträgen variieren. In der Regel sollte der Arbeitgeber jedoch eine angemessene Vorankündigungsfrist einhalten, die oft zwischen 1 und 4 Wochen liegt. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag zu prüfen, um genaue Informationen zu erhalten.

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