Die Frist für die Änderung eines Schichtplans kann je nach Tarifvertrag,vereinbarung oder individuellen Arbeitsverträgen variieren. In der Regel sollte der Arbeitgeber jedoch eine angemessene Vorankündigungsfrist einhalten, die oft zwischen 1 und 4 Wochen liegt. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag zu prüfen, um genaue Informationen zu erhalten.