In Österreich wird die Arbeitsbescheinigung als "Dienstzeugnis" bezeichnet.
In Österreich ist eine Datenschutzunterweisung grundsätzlich für alle Mitarbeiter:innen notwendig, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, unabhängig davon, ob sie an einem Computer-Arbeitsplatz sitzen oder nicht. Das bedeutet, dass auch Mitarbeiter:innen, die beispielsweise in der Personalabteilung, im Kundenservice oder in anderen Bereichen arbeiten, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine Datenschutzunterweisung erhalten müssen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, dass alle Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, über die entsprechenden Datenschutzvorschriften informiert und geschult werden müssen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter:innen die Bedeutung des Datenschutzes verstehen und wissen, wie sie personenbezogene Daten korrekt und sicher behandeln. Weitere Informationen zur DSGVO und den Anforderungen an Datenschutzunterweisungen findest du auf der offiziellen Website der Datenschutzbehörde in Österreich: [Datenschutzbehörde Österreich](https://www.dsb.gv.at/).
In Österreich wird die Arbeitsbescheinigung als "Dienstzeugnis" bezeichnet.