Ist ein 23-jähriger Arbeitnehmer, der am 2.5. eingetreten ist, für die am 5.5. stattfindende BR-Wahl wahlberechtigt und wählbar?

Antwort

Für die Betriebsratswahl gelten bestimmte Voraussetzungen für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit. 1. **Wahlberechtigung**: - Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer eines Betriebs wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb angehören. - Es gibt keine Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit für die Wahlberechtigung. - Da der Arbeitnehmer am 2.5. eingetreten ist und die Wahl am 5.5. stattfindet, ist er wahlberechtigt, da er zum Zeitpunkt der Wahl dem Betrieb angehört und über 18 Jahre alt ist. 2. **Wählbarkeit**: - Um in den Betriebsrat gewählt werden zu können, muss ein Arbeitnehmer mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören (§ 8 Abs. 1 BetrVG). - Da der Arbeitnehmer erst am 2.5. eingetreten ist, erfüllt er diese Voraussetzung nicht und ist somit nicht wählbar. Zusammengefasst: Der 23-jährige Arbeitnehmer ist für die Betriebsratswahl am 5.5. wahlberechtigt, aber nicht wählbar.

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