Ab wie vielen Mitarbeiterinnen braucht man einen Betriebsarzt in Österreich?

Antwort

In Österreich ist ein Betriebsarzt ab einer Betriebsgröße von 50 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend: [Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend](https://www.bmafj.gv.at/).

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