In Österreich wird die Arbeitsbescheinigung als "Dienstzeugnis" bezeichnet.
In Österreich ist ein Betriebsarzt ab einer Betriebsgröße von 50 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend: [Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend](https://www.bmafj.gv.at/).
In Österreich wird die Arbeitsbescheinigung als "Dienstzeugnis" bezeichnet.