Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim AG abgeben?

Antwort

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) muss in der Regel so schnell wie möglich beim Arbeitgeber eingereicht werden, nachdem du krankgeschrieben wurdest. In Deutschland ist es üblich, die Bescheinigung spätestens am dritten Krankheitstag vorzulegen, um Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu sichern. Es empfiehlt sich, die Bescheinigung persönlich oder per Post einzureichen, je nach den Vorgaben deines Unternehmens. Achte darauf, die Fristen und internen Regelungen deines Arbeitgebers zu beachten.

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