Die Wochenarbeitszeit variiert je nach Land, Branche und individuellen Arbeitsverträgen. In vielen europäischen Ländern liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei etwa 40 Stunden... [mehr]
Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung des Arbeitsschutzausschusses finden sich im Arbeitssicherheits (ASiG). Gemäß § 11 ASiG muss ein Arbeitsschutzausschuss in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gebildet werden. Der Ausschuss setzt sich aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten zusammen.
Die Wochenarbeitszeit variiert je nach Land, Branche und individuellen Arbeitsverträgen. In vielen europäischen Ländern liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei etwa 40 Stunden... [mehr]
Die Kündigungsfristen können je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzlichen Regelungen variieren. Grundsätzlich gilt: 1. **Arbeitsvertrag**: Prüfe di... [mehr]