In welchem Gesetz finden sich die Grundlagen für die Bildung des Arbeitsschutzausschusses und wann muss dieser gebildet werden?

Antwort

Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung des Arbeitsschutzausschusses finden sich im Arbeitssicherheits (ASiG). Gemäß § 11 ASiG muss ein Arbeitsschutzausschuss in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gebildet werden. Der Ausschuss setzt sich aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten zusammen.

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