Muss ein Brite nach dem Brexit eine Arbeitserlaubnis für Deutschland beantragen, auch wenn er vorher schon in Deutschland gearbeitet hat?

Antwort

Ja, ein Brite benötigt nach dem Brexit eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können, auch wenn er zuvor bereits dort gearbeitet hat. Der Brexit hat die Freizügigkeit von britischen Staatsbürgern innerhalb der EU beendet, und daher müssen sie die gleichen Anforderungen wie andere Drittstaatsangehörige erfüllen. Das bedeutet, dass eine Arbeitserlaubnis beantragt werden muss, um in Deutschland beschäftigt zu werden.

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