Das EUR.1-Dokument dient als Ursprungszeugnis im internationalen Handel, insbesondere innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, die mit der EU Handelsabkommen haben. Es ermöglich... [mehr]
Das EUR.1-Dokument kann nachträglich ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in den jeweiligen Zollvorschriften und den Regelungen des Ursprungsrechts, insbesondere in den EU-Verordnungen, die den Ursprung von Waren regeln. In der Regel ist dies die Verordnung (EU) Nr. 978/2012, die die allgemeinen Zollpräferenzen der EU regelt. Für die nachträgliche Ausstellung eines EUR.1-Dokuments ist es wichtig, dass der Ursprungsnachweis zum Zeitpunkt der Ausfuhr vorlag, aber aus bestimmten Gründen nicht ausgestellt werden konnte. In solchen Fällen kann der Exporteur einen Antrag auf nachträgliche Ausstellung bei der zuständigen Zollbehörde stellen. Es ist ratsam, sich direkt bei der Zollbehörde oder einem Fachanwalt für Zollrecht über die genauen Anforderungen und Verfahren zu informieren.
Das EUR.1-Dokument dient als Ursprungszeugnis im internationalen Handel, insbesondere innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, die mit der EU Handelsabkommen haben. Es ermöglich... [mehr]
Um ein A.TR (A.T.R. - Abgaben- und Transportregister) zu erhalten, musst du in der Regel folgende Schritte befolgen: 1. **Antrag stellen**: Du musst einen Antrag bei der zuständigen Behörde... [mehr]
Bei der Überprüfung des EUR.1-Dokuments handelt es sich um eine zollliche Prüfung, die als "Prüfung der Ursprungserklärung" bezeichnet wird. Diese Prüfung dient... [mehr]
Eine ABD (Ausfuhranmeldung) ist ein Dokument, das im internationalen Handel verwendet wird, um die Ausfuhr von Waren aus einem Land zu melden. In Bezug auf Zoll ist die ABD ein wichtiger Bestandteil d... [mehr]